Auf die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 13. Januar 2015 abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 1) wird auf ihren Antrag vom 29. September 2014 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 7. April 2014 bis zum 29. September 2014 eine Vergütung in Höhe von 2.370,09 € einschließlich 378,42 € gesetzliche Umsatzsteuer bewilligt.
Die Beteiligte zu 1) wird ermächtigt, die Vergütung dem Nachlass zu entnehmen.
Das Verfahren erster Instanz ist gebührenfrei. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 711,09 €.
I.
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