I.
Das 14 Jahre alte Mädchen A stammt aus der ersten Ehe der Beteiligten zu 2. Sie wurde vom Beteiligten zu 3, dem nunmehrigen Ehemann der Mutter, als Kind angenommen. Aus der Ehe der Beteiligten zu 2 und 3 ist das jetzt 4 1/2 Jahre alte Mädchen B. hervorgegangen.
Die Beteiligte zu 1, die Mutter der Beteiligten zu 2 und Großmutter der Kinder, hat sich in mehreren Verfahren darum bemüht, A in ihren Haushalt zurückzuführen, in dem sich das Mädchen bis September 1985 befunden hatte. Zur Begründung hat sie im wesentlichen vorgebracht, ihre Tochter und deren Ehemann seien starke Raucher und gefährdeten dadurch die Gesundheit des Mädchens, das an einer Erkrankung der Atemwege leide und gegen Tabakrauch allergisch sei. Das Begehren der Beteiligten zu 1 ist erfolglos geblieben.
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