1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt vom 29.09.2014, Az.: 36 F 317/14, wird in Nummer I.), 4. und 5. Absatz wie folgt abgeändert:
a.) Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger I.D. GmbH (Pers.-Nr.: ...) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 5.265,00 €, bezogen auf den 28.02.2014, auf einem für sie einzurichtenden Versicherungskonto "Premiumsparplan für Versorgungsausgleich" bei der D. A. & W. M. I. GmbH begründet.
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