BGH - Beschluss vom 14.10.2015
XII ZB 150/15
Normen:
FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 237;
Fundstellen:
FamRB 2016, 88
FamRZ 2016, 115
Vorinstanzen:
AG Fürth (Odenwald), vom 03.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 92/11
OLG Frankfurt/Main, vom 05.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 UF 225/13

Internationale Zuständigkeit eines US-amerikanischen Gerichts für die Abänderung einer in Deutschland ergangenen Unterhaltsentscheidung

BGH, Beschluss vom 14.10.2015 - Aktenzeichen XII ZB 150/15

DRsp Nr. 2015/19977

Internationale Zuständigkeit eines US-amerikanischen Gerichts für die Abänderung einer in Deutschland ergangenen Unterhaltsentscheidung

Art. 7 EuUnthVO erfasst auch solche Fälle, in denen der Justizgewährungsanspruch eines unterhaltspflichtigen Abänderungsinteressenten durch negative internationale Kompetenzkonflikte der Gerichte gefährdet wird.

Tenor

Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt.

Normenkette:

FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 237;

Gründe

1. Die mit der Rechtsbeschwerde beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO).

2. Die abschließenden Hinweise des Beschwerdegerichts, wonach der Antragsgegner eine Abänderung der im vorliegenden Verfahren nach § 237 FamFG ergangenen pauschalen Unterhaltsfestsetzung wegen der Zuständigkeitsregeln der Europäischen Unterhaltsverordnung am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers - mithin vor den Gerichten des US-Bundesstaates Pennsylvania - betreiben müsse, geben dem Senat Anlass zu folgenden ergänzenden Bemerkungen: