Autor: Dimmler |
Zuständigkeitsvereinbarungen im Rahmen bilateraler Abkommen zwischen einzelnen Staaten existieren nicht. Im Wesentlichen sind daher die Vorschriften des EU-Gemeinschaftsrechts heranzuziehen.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten galt die zum 01.03.2002 in Kraft getretene VO (EG) Nr. 44/2001 des Rats vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (
Seit dem 18.06.2011 gilt die EG-Unterhaltsverordnung gemäß der VO (EG) Nr. 4/2009 des Rats vom 18.12.2008 (ABl EU
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