FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 29.10.2009
2 K 1572/08
Normen:
EStG § 32; EStG § 62;
Fundstellen:
EFG 2010, 653

Kein formloser Verzicht auf Kindergeldanspruch

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 2 K 1572/08

DRsp Nr. 2010/3618

Kein formloser Verzicht auf Kindergeldanspruch

Der Rechtsgedanke des § 46 SGB I, wonach auf Ansprüche auf Sozialleistungen nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden kann, findet auch im Kindergeldrecht Anwendung.

Unter Änderung des Bescheides vom 7. Juli 2006 in Form der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2008 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld für den Zeitraum Januar bis April 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Normenkette:

EStG § 32; EStG § 62;

Tatbestand:

Die Klägerin ist die Mutter des am 6. April 1986 geborenen Sohnes S. Sie streitet mit der Beklagten um die Berechtigung zum Erhalt des Kindergeldes für den Zeitraum Januar bis April 2005.