Der Kläger erstrebt die Festsetzung von Kindergeld für seinen Sohn A im Wege einer Prognoseentscheidung für die Monate Juli bis einschließlich Dezember des laufenden Jahres 2008. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte die Festsetzung zu Recht wegen eigener, den so genannten Jahresgrenzbetrag anteilig überschreitender Einkünfte des Sohnes abgelehnt hat.
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