FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.12.2008
5 K 121/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 593

Kein Kindergeldanspruch für vollzeiterwerbstätiges volljähriges Kind

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 5 K 121/08

DRsp Nr. 2009/3757

Kein Kindergeldanspruch für vollzeiterwerbstätiges volljähriges Kind

Geht ein volljähriges Kind unmittelbar nach der Beendigung des Zivildienstes für einen Teil des Zeitraums bis zum Beginn des Studiums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, ist es sowohl für die vollen Monate der Erwerbstätigkeit als auch für den (vollen) Monat, in dem ausschließlich Zivildienst und Vollerwerbstätigkeit vorliegen, nicht als Kind gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b oder c EStG zu berücksichtigen, es sei denn, die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes übersteigen nicht den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag (Gegen das Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern vom 4. Juli 2008 - St II 2 - S 2282 - 138/2008, FR 2008, 984).

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Der Kläger erstrebt die Festsetzung von Kindergeld für seinen Sohn A im Wege einer Prognoseentscheidung für die Monate Juli bis einschließlich Dezember des laufenden Jahres 2008. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte die Festsetzung zu Recht wegen eigener, den so genannten Jahresgrenzbetrag anteilig überschreitender Einkünfte des Sohnes abgelehnt hat.