SchlHOLG - Beschluss vom 07.08.2007
15 WF 225/07
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
MDR 2008, 510
OLGReport-Schleswig 2008, 153
Vorinstanzen:
AG Neumünster, vom 07.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 49 F 43/07

Kein Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder bei Überschreitung der Orientierungsphase zur Aufnahme einer Ausbildung

SchlHOLG, Beschluss vom 07.08.2007 - Aktenzeichen 15 WF 225/07

DRsp Nr. 2008/10822

Kein Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder bei Überschreitung der Orientierungsphase zur Aufnahme einer Ausbildung

»Kein Unterhalt für volljähriges Kind bei nicht planvoll und zielstrebiger Aufnahme einer Ausbildung.«

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Der Antragsteller beabsichtigt, den Antragsgegner im Wege einer Stufenklage auf Kindesunterhalt in Anspruch zu nehmen.