OLG Zweibrücken - Urteil vom 30.11.2007
2 UF 108/07
Normen:
BGB § 1572 Nr. 1 ; BGB § 1578 Abs. 1 ; BGB § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1863
OLGReport-Zweibrücken 2008, 544
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a. Rhein, vom 23.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen F 537/06

Kein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten bei Umzug zu Lebensgefährten trotz regional ungünstigerer Arbeitsmarktsituation

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.11.2007 - Aktenzeichen 2 UF 108/07

DRsp Nr. 2008/12761

Kein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten bei Umzug zu Lebensgefährten trotz regional ungünstigerer Arbeitsmarktsituation

»Allein darin, dass die zum nachehelichen Unterhalt verpflichtete geschiedene Ehefrau ihren Wohnsitz in die Nähe zu ihrem Lebensgefährten verlegt und infolge der dort bestehenden Arbeitsmarktsituation nur noch ein geringeres Erwerbseinkommen erzielen kann, liegt noch kein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten, das die Zurechnung fiktiver Einkünfte gerechtfertigt.«

Normenkette:

BGB § 1572 Nr. 1 ; BGB § 1578 Abs. 1 ; BGB § 1581 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben am ... geheiratet und sind seit ... rechtskräftig geschieden.

Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

Am ... musste sich der Kläger einer schweren Kopfoperation unterziehen und ist seither Frührentner. Er bezieht Einkünfte aus Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von insgesamt rund 1 074,00 Euro monatlich.

Bis einschließlich September 2006 lebte und arbeitete die Beklagte in H.... Ihre Nettoeinkünfte aus vollschichtiger Tätigkeit bei der Firma N... mit Sitz in H... beliefen sich monatlich auf 2 379,99 Euro.