OLG Köln - Beschluß vom 30.11.1993
25 UF 234/93
Normen:
BGB § 1361b; HausratsVO § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 632
OLGReport-Köln 1994, 75

Keine Anwednung des § 5 Hausrats-VO im Rahmen eines isolierten Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung

OLG Köln, Beschluß vom 30.11.1993 - Aktenzeichen 25 UF 234/93

DRsp Nr. 1994/2048

Keine Anwednung des § 5 Hausrats-VO im Rahmen eines isolierten Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung

1. § 5 Hausrats-VO kann im Rahmen eines isolierten Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung nicht angewendet werden, so daß kein Ehegatte verlangen kann, das über die eheliche Wohnung bestehende Mietverhältnis rechtlich zu verändern.2. Das Anerkenntnis dieser Rechtsfolge durch den anderen Ehegatten ist wirkungslos.

Normenkette:

BGB § 1361b; HausratsVO § 5 ;

Gründe:

Die miteinander verheirateten Parteien leben seit dem 20. August 1993 voneinander getrennt. An diesem Tage verließ der Antragsgegner die von ihm als Alleinmieter angemietete Ehewohnung im Hause K. Straße 64 in L. und zog in ein von ihm erworbenes Einfamilienhaus, R.straße 32, D. ein.

Im von der Antragstellerin daraufhin eingeleiteten gerichtlichen Zuweisungsverfahren bezüglich der Ehewohnung hat sie ohne Beweisantritt behauptet, der Antragsgegner habe ihr anläßlich seines Auszuges angekündigt, daß er das Mietverhältnis bezüglich der Ehewohnung kündigen werde.

Die Antragstellerin hat beantragt,

ihr die Ehewohnung K. Straße 64 in ..... L. zuzuweisen und zu bestimmen, daß sie an Stelle des Antragsgegners in das von ihm eingegangenen Mietverhältnis bezüglich der Ehewohnung eintritt.