I.
Die am 03.10.1967 geborene Antragstellerin ist thailändische Staatsangehörige. Am 13.03.2007 hat der von ihr am 24.01.2007 bevollmächtigte P. G. bei dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft "K. " in B. , Sachsen-Anhalt, die Eheschließung mit ihm selbst, einem deutschen Staatsangehörigen, angemeldet. Zugleich beantragte die Antragstellerin am 13.03.2007 die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gem. § 1309 Abs. 2 BGB. Der Antrag wurde dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg vorgelegt.
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