I.
Mit Beschluss vom 21.1.2003 bestellte das Amtsgericht Kaufbeuren dem Betroffenen eine berufsmäßige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen.
Am 2.8.2006 beschloss das Amtsgericht Kaufbeuren, die Abgabe des Verfahrens an das "Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Sonthofen". Es liege ein wichtiger Grund für die Abgabe vor, weil der Betreute nunmehr auf Dauer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des dortigen Gerichts habe.
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