I. Dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren mit notariell beurkundeten Verträgen vom 16. August 1990, 22. Dezember 1995 und 3. September 1997 von seinem Vater Unterbeteiligungen an dessen Anteilen am Kommanditkapital der A GmbH & Co. KG, am Kommanditkapital der B GmbH & Co. KG sowie am Stammkapital der C GmbH geschenkt worden. Der Vater war jeweils mit 66 2/3 % an den genannten Gesellschaften beteiligt; seine Beteiligung an der C GmbH war Sonderbetriebsvermögen der A GmbH & Co. KG. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) behandelte diese Schenkungen als Übertragungen von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|