LG Köln, vom 15.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 3/07
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 53 (51) XVII J 17
Keine Genehmigung taktischer Erbschaftsausschlagung zur Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs bei nicht befreiter Vorerbenstellung des Betreuten und bestimmungsmäßigen Zuwendungen aus Vermögensertrag
OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 112/07
DRsp Nr. 2008/6232
Keine Genehmigung taktischer Erbschaftsausschlagung zur Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs bei nicht befreiter Vorerbenstellung des Betreuten und bestimmungsmäßigen Zuwendungen aus Vermögensertrag
»1. Die Entscheidung, ob die Genehmigung einer Erbausschlagung, die einen Pflichtteilsanspruch des Betreuten zur Folge hätte, zu erteilen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller, nicht nur der finanziellen Belange des Betroffenen.2. Die Genehmigung einer Erbausschlagung ist zu versagen, wenn auf diese Weise dem Betreuten als nicht befreitem Vorerben der Stamm des Vermögens erhalten bleibt und aus seinem Ertrag die in der letztwilligen Verfügung vorgesehenen Zuwendungen bestritten werden können.«
Normenkette:
BGB § 1922 ;
Gründe:
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