Streitig sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Die Klägerin ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus den Geschwistern A und B (geb.). Diese hatten ihre am 29.05.1999 verstorbene Mutter C zu je ½ beerbt.
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