Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Gemünden am Main vom 6.5.2019 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 703,00 Euro festgesetzt. Der Verfahrenswert erster Instanz wird von Amts wegen in Abänderung der Ziffer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts Gemünden am Main vom 6.5.2019 auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde findet nicht statt.
I.
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