A.
Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der früheren lohnsteuerlichen Regelung über die Gewährung von Kinderfreibeträgen für Kinder, die während der letzten vier Monate eines Kalenderjahrs geboren wurden.
I.
Das Lohnsteuerrecht in der für das hier maßgebende Steuerjahr geltenden Fassung gewährte für Kinder, die in den letzten vier Monaten des Kalenderjahrs geboren wurden, einen anteiligen Kinderfreibetrag, während für Kinder, die zu Beginn eines Kalenderjahrs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ein voller Freibetrag eingeräumt wurde. Im ersten Falle wurde diese Rechtsfolge in Rechtsprechung und Praxis aus § 39 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 - (BGBl. 1968 I S. 145) entnommen. Diese Bestimmung lautete:
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