I.
Durch Teilurteil vom 24.11.2006 hat Amtsgericht - Familiengericht - Essen-Borbeck den durch den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin im Scheidungsverbund eingereichten Antrag auf Auskunftserteilung auf der ersten Stufe des von ihr erhobenen Stufenklageantrags zum Ehegattenunterhalt abgewiesen. Gegen dieses Urteil, ihrem Prozessbevollmächtigten zugegangen am 29.11.2006, hat die Antragsgegnerin - ebenfalls durch ihren Prozessbevollmächtigten - am 29.12.2006 fristgerecht Berufung eingelegt. Die Berufungsschrift ist eingegangen per Telefax in der zentralen Telefaxstelle des Oberlandesgerichts Hamm unter Verwendung der dem Oberlandesgericht zugewiesenen Telefaxnummer #####/####- 518.
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