a-b. Beurteilung des Erbrechts eines nach österreichischem Recht Adoptierten im Verhältnis zu einem deutschen Erblasser in Erbfällen aus der Zeit vor dem 1. 9. 1986: grundsätzlich alleinige Geltung des Erbstatuts für die erbrechtlichen Auswirkungen der Adoption;(b) jedoch keine Anerkennung eines hiernach bestehenden Erbrechts für den Fall, daß das Adoptionsstatut dem Adoptierten ein gesetzliches Erbrecht versagt.
Normenkette:
EGBGB Art. 24 Abs.1 a.F., Art. 220 Abs.1;
»... Gemäß Art. 220 Abs. 1EGBGB i. d. F. des Gesetzes v. 25. 7. 1986 zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts (BGBl. I 1142/GVGBl 1210) bleibt auf vor dem 1. 9. 1986 abgeschlossene Vorgänge das bisherige internationale Privatrecht anwendbar. Dazu gehören insbesondere vor diesem Zeitpunkt eingetretene Erbfälle (vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 46. Aufl., EGBGB Art. 220 Anm. 2 a).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.