a-b. Art. 3 MSA (Haager Minderjährigenschutzabkommen) als spezielle Kollisionsnorm Ä innerhalb des räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs des MSA Ä für die Frage nach dem Bestehen eines gesetzlichen Gewaltverhältnisses zwischen Eltern und Kind, und zwar mit Vorrang auch vor den neugefaßten allgemeinen kollisionsrechtlichen Anknüpfungsnormen des EGBGB;(b) somit Anwendbarkeit des jugoslawischen Heimatrechts eines im Inland lebenden nichtehelichen Kindes auf das Rechtsverhältnis zu seinen jugoslawischen Eltern.
Normenkette:
EGBGB Art. 19 f., Art. 220 Abs.2; MSA Art. 3;
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