KG - Beschluss vom 22.09.1998 (1 W 583/98) - DRsp Nr. 2000/4037
KG, Beschluss vom 22.09.1998 - Aktenzeichen 1 W 583/98
DRsp Nr. 2000/4037
»Frühere Adelsbezeichnungen sind nicht Teil des Namens geworden, wenn sie bis zum In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung längere Zeit (etwa 2 Generationen) im Rechtsverkehr nicht mehr namensähnlich geführt worden waren.«