Streitig ist, ob die Einkünfte und Bezüge der Tochter der Klägerin im Streitjahr die schädliche Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überschreiten. Umstritten ist insbesondere, wie die in Britischen Pfund gezahlten Beträge umzurechnen sind.
Die Klägerin ist die Mutter der am 11. September 1977 geborenen Tochter S. Sie hat acht Kinder, die sie nach dem Tode ihres Ehemannes unter schwierigen finanziellen Bedingungen allein erzog.
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