FG Thüringen - Urteil vom 23.02.2005
III 108/03
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 4, S. 2 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, Buchst. b ;

Kindergeld: Umrechnung der in Britischen Pfund vereinnahmten Einkünfte eines in Schottland ein Praktikum absolvierenden Kindes; Familienleistungsausgleich 2001

FG Thüringen, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen III 108/03

DRsp Nr. 2005/8903

Kindergeld: Umrechnung der in Britischen Pfund vereinnahmten Einkünfte eines in Schottland ein Praktikum absolvierenden Kindes; Familienleistungsausgleich 2001

Im Rahmen der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge eines Kindes die schädliche Grenze des § 32 Abs. 4 S. 2 i.V.m. S. 4 EStG überschreiten, sind die während eines Praktikums in Schottland in Britischen Pfund vereinnahmten Einkünfte mit dem für Ende September des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum von der EZB bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen. Eine Umrechnung im Verhältnis 1:1 scheidet ebenso aus wie ein Abstellen auf die Kaufkraft der Bezüge im Ausland.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 4, S. 2 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, Buchst. b ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einkünfte und Bezüge der Tochter der Klägerin im Streitjahr die schädliche Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überschreiten. Umstritten ist insbesondere, wie die in Britischen Pfund gezahlten Beträge umzurechnen sind.

Die Klägerin ist die Mutter der am 11. September 1977 geborenen Tochter S. Sie hat acht Kinder, die sie nach dem Tode ihres Ehemannes unter schwierigen finanziellen Bedingungen allein erzog.