Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Kläger, ein Staatsangehöriger des Landes E, ist der Vater der am 19. September 2006 geborenen Tochter C (
Der Kläger war im streitigen Zeitraum bei einem Arbeitgeber aus E beschäftigt, der ihn zur Arbeit nach Deutschland entsandte (
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