Die Klägerin ist ... Staatsangehörige. Sie lebt seit 1973 in Deutschland und arbeitet seit 1984 als Verwaltungsangestellte im ... Generalkonsulat in L. Sie beantragte am 09.09.2004 Kindergeld für ihren in ihrem Haushalt in Deutschland am 20.06.1986 geborenen Sohn N. Dem Antrag legte sie eine Bescheinigung des ... Generalkonsulats vom 9.9.2004 bei, in der bestätigt wird, dass die Klägerin für ihren Sohn seit dem 20.6.2004 (Vollendung des 18. Lebensjahres) keine Familienzulage bzw. Kindergeld mehr beziehe (Bl. 8 der
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