I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erhielt für ihre beiden Kinder (geboren 1994 und 1995) ab Januar 1997 Kindergeld. Sie lebte mit den Kindern und ihrem früheren Ehemann und Vater der Kinder (E) in einem gemeinsamen Haushalt. Die Ehe wurde 2001 geschieden. Der Kindergeldzahlung lag ein Kindergeldantrag vom Dezember 1996 zugrunde, in dem die Eheleute die Klägerin zur Berechtigten bestimmt hatten.
Im Dezember 1998 trennte sich die Klägerin von E und bezog eine eigene Wohnung. In der Folgezeit betreute sie die Kinder tagsüber in ihrer Wohnung. Nachts waren die Kinder --wie bisher-- in der Wohnung des E, der sie abends bei der Klägerin abholte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|