FG Sachsen - Urteil vom 13.05.2009
1 K 900/08 (Kg)
Normen:
EStG § 64 Abs. 1; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EStG § 70 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 818 Abs. 3;

Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber einem Elternteil bei weiterem Erhalt von Kindergeld nach Entfallen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes und bei Nichtvorliegen einer Weiterleitungsbestätigung des anderen Elternteils

FG Sachsen, Urteil vom 13.05.2009 - Aktenzeichen 1 K 900/08 (Kg)

DRsp Nr. 2010/22984

Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber einem Elternteil bei weiterem Erhalt von Kindergeld nach Entfallen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes und bei Nichtvorliegen einer Weiterleitungsbestätigung des anderen Elternteils

1. Haben sich die Eltern getrennt und gehört das Kind nicht mehr zum Haushalt des Elternteils, an den das Kindergeld ausgezahlt wird, so ist dieser Elternteil zur Rückzahlung des ab dem Entfallen der Haushaltszugehörigkeit erhaltenen Kindergeldes an die Familienkasse verpflichtet, wenn er die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse der Familienkasse nicht mitgeteilt hat und der andere Elternteil nicht gegenüber der Familienkasse die erforderliche schriftliche Bestätigung über die Weiterleitung des Kindergeldes auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck abgegeben hat.