I.
Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners aus dessen geschiedener Ehe mit der Kindesmutter, in deren Haushalt die Antragstellerin lebt.
Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 5. November 2004 - 21 F 11/04 UE - ist u.a. zugunsten der Antragstellerin beginnend mit Oktober 2004 eine monatliche Unterhaltsrente von 378 EUR tituliert. Klägerin im vorgenannten Verfahren war die Mutter der Antragstellerin, die die Unterhaltsansprüche der damals noch minderjährigen Tochter in Prozessstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) geltend gemacht hat.
Mit Antrag vom 6. September 2006 hat die Antragstellerin unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des vorgenannten Urteils des Familiengerichts vom 5. November 2004 die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 727 ZPO begehrt.
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