VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 25.04.2017
12 S 2216/14
Normen:
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; StAG § 9; StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StAG § 35 Abs. 1; StAG § 35 Abs. 3; StAG § 35 Abs. 4; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 21 Abs. 2;
Fundstellen:
NVwZ 2017, 1212
ZAR 2017, 426
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 25.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1117/14

Klage eines syrischen Staatsangehörigen gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Kollisionsrechtlich wirksames Eingehen einer zweiten Ehe im Ausland; Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Verhinderung der Einbürgerung von Verfassungsfeinden und der daraus herrührenden Gefahr für die staatliche Ordnung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - Aktenzeichen 12 S 2216/14

DRsp Nr. 2017/6393

Klage eines syrischen Staatsangehörigen gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Kollisionsrechtlich wirksames Eingehen einer zweiten Ehe im Ausland; Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Verhinderung der Einbürgerung von Verfassungsfeinden und der daraus herrührenden Gefahr für die staatliche Ordnung

Das kollisionsrechtlich wirksame Eingehen einer zweiten Ehe im Ausland schließt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht aus.

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. September 2014 - 3 K 1117/14 - wird geändert. Verfügungen Nrn. 1, 3 und 5 im Bescheid der Beklagten vom 11. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. März 2014 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; StAG § 9; StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StAG § 35 Abs. 1; StAG § 35 Abs. 3; StAG § 35 Abs. 4; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 21 Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.