FG Hamburg - Urteil vom 06.03.2003
I 318/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1 ;

Klageerhebung per E-Mail / Kindergeld

FG Hamburg, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen I 318/00

DRsp Nr. 2003/11013

Klageerhebung per E-Mail / Kindergeld

1. Formerfordernisse für eine per E-Mail erhobene Klage. 2. Anforderungen an den Nachweis dafür, dass ein Kind der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden hat.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin erhielt laufend von Februar 1998 bis Juli 1999 Kindergeld für ihren Sohn S, geb. am ... 1979.

Mit Bescheid vom 19.05.2000 hob die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Zeit von Februar 1998 bis Juli 1999 auf und forderte das in dieser Zeit gezahlte Kindergeld in Höhe von 4.170 DM von der Klägerin zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass eine Berufsausbildung des Sohnes S nicht vorliege.