1. Die Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Februar 2020, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 24. Januar 2020, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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