Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Verfahrenskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 26.06.2018 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 09.08.2018 insoweit abgeändert, dass die Antragstellerin monatliche Raten in Höhe von 279,00 € zu leisten hat.
2.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3.Die Gebühr nach Ziffer 1912 KV FamGKG ermäßigt sich auf die Hälfte.
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