Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 11.11.2013, 2 F 965/13, in Ziffer 2. wie folgt
a b g e ä n d e r t:
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren: 1.100,00 EUR
Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung des Familiengerichts ist zulässig und begründet.
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