Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25.11.2019 abgeändert.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner und die weitere Beteiligte je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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