Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - R vom 17. Mai 2016 abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz werden zwischen den Kindeseltern gegeneinander aufgehoben.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter nach einem Verfahrenswert von bis zu 600 € auferlegt.
Die Kindeseltern streiten um die Kostenverteilung im Rahmen eines Umgangsverfahrens.
Die Kindeseltern sind und waren nicht miteinander verheiratet. Sie haben für die gemeinsamen Kinder L., und C. das gemeinsame Sorgerecht inne.
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