Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss "II" des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 09.08.2019 (
Insoweit wird das Verfahren - auch zur Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde verworfen.
2.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.258,48 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|