1. Auf die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 1 wird der Beschluss des Amtsgerichtes Stuttgart vom 27.01.2011 (
abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte Ziffer 3.
Im Übrigen berührt das Rechtsmittel die angefochtene Entscheidung nicht.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 699,10 €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|