AG Recklinghausen, vom 18.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 43 F 216/98
Leistungsfähigkeit bei Persönlichkeitsstörung - Begrenzung nachehelichen Unterhalts - Verwirkung des Unterhaltsanspruch - Ehebruch
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000 - Aktenzeichen 10 UF 150/99
DRsp Nr. 2001/3494
Leistungsfähigkeit bei Persönlichkeitsstörung - Begrenzung nachehelichen Unterhalts - Verwirkung des Unterhaltsanspruch - Ehebruch
1. Auch wenn eine (hier: 37-jährige) Frau an einer Persönlichkeitsstörung mit schizoiden Zügen leidet und Tätigkeiten mit starker psychischer Beanspruchung, unter starkem Leistungsdruck und mit Anforderungen an Entscheidungskompetenz sowie kommunikativen Fähigkeiten nicht ausüben kann, ist sie in der Lage, monatlich 1.500 DM zu verdienen.2. Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte während der (hier: 7-jährigen) Ehezeit keine ehebedingten beruflichen Nachteile erlitten, dann erscheint es angemessen, den nachehelichen Unterhalt auf zwei Drittel der Ehezeit zu begrenzen3. Ein einmaliger Ehebruch, bei dem der Unterhaltsberechtigte zudem unter Alkoholeinfluss stand, führt nicht zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.