OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.08.2010
6 UF 138/09
Normen:
BGB § 1587;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 647
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 194/09

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Frühverrentung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2010 - Aktenzeichen 6 UF 138/09

DRsp Nr. 2011/25

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Frühverrentung

Nimmt ein unterhaltspflichtiger Ehegatte die Möglichkeit einer Verrentung vor Erreichen der diesbezüglichen allgemeinen gesetzlichen Altersgrenze in Anspruch, so ist dies regelmäßig unterhaltsrechtlich leichtfertig, wenn dies weder aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt, noch einer gemeinsamen Lebensplanung der Ehegatten entspricht.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in vom 5. November 2009 - 39 F 194/09 UE - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1587;

Tatbestand:

I. Der am . Juni 1946 geborene Kläger und die am . Oktober 1947 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 7. November 1969. Aus der Ehe gingen zwei - 1973 bzw. 1977 geborene und nicht mehr unterhaltsbedürftige - Kinder hervor. Nach Trennung der Parteien im Januar 1993 wurde die Ehe auf der Grundlage eines am 8. März 1994 zugestellten Scheidungsantrags durch seit 20. Januar 1995 rechtskräftiges Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in vom 1. Dezember 1994 - F 81/94 - geschieden.