LG Berlin - 25.03.1982 (20 O 507/81) - DRsp Nr. 1994/14330
LG Berlin, vom 25.03.1982 - Aktenzeichen 20 O 507/81
DRsp Nr. 1994/14330
§ 1369BGB ist dann entsprechend anzuwenden, wenn der Nicht-Eigentümer-Ehegatte einen im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Gegenstand des ehelichen Haushalts verkauft und darüber verfügt.