LG Berlin - Urteil vom 22.02.1993 (66 S. 126/92) - DRsp Nr. 1995/6627
LG Berlin, Urteil vom 22.02.1993 - Aktenzeichen 66 S. 126/92
DRsp Nr. 1995/6627
Ist der Mietvertrag für eine Wohnung durch einen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft alleine abgeschlossen worden und hält sich der Mieter überwiegend im Ausland auf, so kann nicht mehr von einer Lebensgemeinschaft im Sinne einer gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung gesprochen werden, die eine Überlassung der Wohnung an den nichtehelichen Lebenspartner rechtfertigen könnte.