LG Bonn - Urteil vom 24.03.1993 (5 S 72/92) - DRsp Nr. 1995/2077
LG Bonn, Urteil vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 5 S 72/92
DRsp Nr. 1995/2077
Das Recht der Totenfürsorge, das zunächst dem Ehegatten und/oder den nächsten Angehörigen zusteht, steht dem Angehörigen, der zu Lebzeiten des Erblassers zu dessen Pfleger (Betreuer) bestellt war, vorrangig zu.