LG Duisburg - Beschluß vom 12.10.1999 (22 T 200/99) - DRsp Nr. 2000/4272
LG Duisburg, Beschluß vom 12.10.1999 - Aktenzeichen 22 T 200/99
DRsp Nr. 2000/4272
Ein bestellter Berufsbetreuer ist zu entlassen, wenn die wesentlichen Angelegenheiten, die sein professionelles Wissen und Können verlangen, geregelt sind und eine oder mehrere ehrenamtliche Personen zu einer sachgerechten Wahrnehmung der weiteren Belange des Betreuten zur Verfügung stehen.