LG Freiburg - Beschluß vom 11.09.1996 (4 T 296/95) - DRsp Nr. 1997/1540
LG Freiburg, Beschluß vom 11.09.1996 - Aktenzeichen 4 T 296/95
DRsp Nr. 1997/1540
Es stellt eine grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers dar, wenn er Gegenstände und Verbindlichkeiten, deren Zugehörigkeit zum Nachlaß zweifelhaft oder bestritten ist, nicht in das von ihm zu erstellende Nachlaßverzeichnis aufnimmt. Diese Pflichtverletzung kann seine Entlassung rechtfertigen.