Die Klägerin (Kl.) nimmt die Beklagten (Bekl.) auf Erstattung von Aufwendungen anläßlich des Todes ihres Schwagers in Anspruch, der von seinen Geschwistern, nämlich den Bekl., einem weiteren Bruder und dem Ehemann der Kl., beerbt wurde, und dessen Nachlaß bislang noch ungeteilt ist.
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