LG Göttingen - Beschluß vom 24.02.1995 (5 T 50/95) - DRsp Nr. 1996/23383
LG Göttingen, Beschluß vom 24.02.1995 - Aktenzeichen 5 T 50/95
DRsp Nr. 1996/23383
1. Bei vermögenden Betreuten kann der Berufsbetreuer seinen Vergütungsanspruch trotz der mißverständlichen Formulierung des Gesetzes nach Belieben auf § 1836 Abs. 1 oder Abs. 2BGB stützen. Dem Betreuer steht insofern ein den Rechtspfleger bindendes Wahlrecht zu.2. Dabei wird die Höhe des Vergütungsanspruches durch die jeweilige andere Norm nicht begrenzt.