LG Hannover - 17.01.1991 (3 S 247/90) - DRsp Nr. 1994/14719
LG Hannover, vom 17.01.1991 - Aktenzeichen 3 S 247/90
DRsp Nr. 1994/14719
Eine vorsätzliche schwere Verfehlung des jetzt unterhaltsbedürftigen Vaters gegenüber dem unterhaltspflichtigen Sohn ist darin zu sehen, daß er sich nach seiner Scheidung nicht mehr um seine damals noch minderjährigen Kinder gekümmert hat.