LG Kiel - 25.01.1973 (3 T 416/72) - DRsp Nr. 1994/14869
LG Kiel, vom 25.01.1973 - Aktenzeichen 3 T 416/72
DRsp Nr. 1994/14869
Macht ein nichteheliches Kind einen Unterhaltsanspruch in Höhe des pauschalierten Regelunterhalts geltend, dann muß es darlegen, daß es keine anrechenbaren anderweitigen Leistungen erhält, die zu einer Minderung der Pauschalsätze führen würden.