LG Kleve - Beschluß vom 13.07.1994 (4 T 423/94) - DRsp Nr. 1995/6807
LG Kleve, Beschluß vom 13.07.1994 - Aktenzeichen 4 T 423/94
DRsp Nr. 1995/6807
Ist die Betreuung des Betroffenen mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, so kann auch bei einem Vereinsbetreuer nach § 1836 Abs. 2BGB das Vierfache des Betrages nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ZSEG festgesetzt werden.