LG Kleve - Beschluß vom 23.04.1999 (4 T 123/99) - DRsp Nr. 2000/1470
LG Kleve, Beschluß vom 23.04.1999 - Aktenzeichen 4 T 123/99
DRsp Nr. 2000/1470
Mittellosigkeit des Betreuten ist nicht gegeben, wenn er sich, vertreten durch den Betreuer, in Kenntnis des bestehenden Vergütungsanspruches vorsätzlich vermögenslos gemacht hat, z. B. durch Bezahlung der nachrangig entstandenen Heimkosten.