LG Kleve - Beschluß vom 25.07.1994 (4 T 448/94) - DRsp Nr. 1995/6841
LG Kleve, Beschluß vom 25.07.1994 - Aktenzeichen 4 T 448/94
DRsp Nr. 1995/6841
Die Aussschlußfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung nach § 15 Abs. 2ZSEG in Verbindung mit § 1836a Satz 4, 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB läuft unabhängig von einer Kenntnis des Anspruchsberechtigten. Eine Belehrungspflicht des Gerichts ist im Gesetz ebensowenig vorgesehen wie eine gerichtliche Aufforderung, Ansprüche anzumelden.